Online-Antrag Versicherungskennzeichen für ein Mofa/Moped mit max. 60 km/h (Verkehrsjahr 2016/2017) für Fahrer unter 23 Jahre (Allianz Versicherung AG) - Die Illtal-Makler Illingen - Immobilien, Versicherungen, Finanzen
Die Illtal-Makler Illingen - Immobilien, Versicherungen, Finanzen Die Illtal-Makler Illingen - Immobilien, Versicherungen, Finanzen

Kontakt / Beratung



Sonstiges

Schlagworte

Online-Abschluss Versicherung


Umfang Versicherungsschutz
     
ausgewählter Tarif:
  Versicherungskennzeichen für ein Mofa/Moped mit max. 60 km/h (Verkehrsjahr 2016/2017) für Fahrer unter 23 Jahre
Haftpflichtversicherung

Anbieter: Allianz Versicherung AG
86,00
 Euro
 
Optionale Ergänzungen:
 

52,00
 Euro
 
 

99,00
 Euro
 

  Summe:
86,00
 Euro
Haben Sie einen Aktionscode? Dann bitte hier eintragen und mit OK-Button bestätigen:
OK
Antragsdaten
Versicherungsbeginn
Frühester Termin ist morgen, 12 Uhr
Vertragsablauf 28.02.2017
Fahrzeugart
Höchstgeschwindigkeit
Herstellerschlüsselnummer
Hersteller
Fahrgestellnummer
Hatten Sie bereits im letzten Versicherungsjahr ein Versicherungskennzeichen? Wenn ja, welches?
  Versandart
 
Zahlung
  Vorkasse
  Nachnahme (zzgl. 2 Euro)
Versicherungsnehmer
Anrede
Vorname
Nachname
Straße
PLZ/Ort   
 
Geburtsdatum
 
Sie erhalten zur Bestätigung des Eingangs eine E-Mail von uns. Bitte geben Sie daher hier Ihre E-Mail-Adresse an.
Hinweis zum Datenschutz: Wir garantieren Ihnen, dass wir Ihre E-Mail-Adresse nicht weitergeben und auch nur zur Kommunikation zwischen uns für diesen Antrag/Versicherungsvertrag verwenden werden.
E-Mail
Telefonnummer
(für Rückfragen)
 
    
 
Versicherungsbedingungen
  Verbraucherinformation für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen  Verbraucherinformation für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen

 
 
Beratungs- und Dokumentationsverzicht

 
AGB

 
Datenschutz

 
Versicherungsschutz
Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbedingungen für den Versicherungsschutz maßgebend sind. Es gelten nur diese.
Die auf unseren Seiten im Internet angezeigten Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen aktualisiert. Für den Versicherungsvertrag gilt jedoch ausschließlich der in den Versicherungsbedingungen angegebene Leistungsumfang.
 
Auftrag
Hiermit beauftrage ich Sie für mich den Deckungsauftrag entgegen zu nehmen und den Versicherungsschutz bei der genannten Versicherungsgesellschaft zu den gewählten Konditionen einzudecken. Ich erhalte nach Absenden des Formulars eine elektronische Eingangsbestätigung per Mail.

In jedem Fall bedarf der Versicherungsschutz der Bestätigung durch den Versicherer. Vorläufige Versicherungsdeckung wird ausschließlich vom Versicherer erteilt und bestätigt.
Maßgebend und rechtsverbindlich für alle Angebote sind allein die gültigen Tarife, Bedingungen und sonstigen Erklärungen, die im Einzelfall dem zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer geschlossenen Vertrag zugrunde liegen. Diese können von unseren Angaben abweichen.
Der Versicherungsschutz beginnt erst mit der rechtsverbindlichen Bestätigung durch die Versicherungsgesellschaft. Sollte der Erstbeitrag nicht eingezogen werden können, so beginnt der Versicherungsschutz erst zu dem Zeitpunkt der Zahlung des Beitrages (Zahlungseingang bei der Versicherungsgesellschaft = Versicherungsbeginn).


Die in unseren Angeboten benannten Daten und Tarifinformationen stammen ausschließlich von den Versicherungsgesellschaften ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Eine Garantie für die Richtigkeit von der Berechnung wird nicht gegeben.

Haftungsansprüche gegen den Versicherungsmakler, die durch die Nutzung bzw. Nichtnutzung der dargestellten Informationen oder durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Versicherungsmaklers kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Insbesondere falsche oder unvollständige Angaben in den Anträgen bzw. bei der Anforderung von Angeboten Ihrerseits, gefährden Ihren Versicherungsschutz! Daraus können keine Haftungsansprüche gegenüber dem Versicherungsmakler abgeleitet werden. Schadensersatzansprüche die daraus resultieren, dass die Versicherungsgesellschaft den Vertrag nicht annimmt, sind ausgeschlossen.